Pachtreviere

Der Fischer Verein Thalwil verwaltet und bewirtschaftet seit 2010 drei wunderschöne Pachtreviere: das Sihlrevier 404, das Sihlrevier 407 und das Revier 417 Gattiker/Waldweiher (siehe auch Standorte). Während im 404 "Fly Only" gilt, ist in den 2 anderen Revieren auch die Zapfen- Grund- und Spinnfischerei erlaubt.

Für alle Reviere können von Mitgliedern und von Nichtmitgliedern (limitiert) Jahreskarten bestellt werden.

Das Sihlrevier 404

Das Sihlrevier 404 erstreckt sich vom Restaurant Forsthaus Sihlwald bis zum untersten Haus im Binzboden.

Schnelle Gewässerabschnitte wechseln sich mit tieferen Gumpen ab. Einige Abschnittte sind mit grossen Felsplatten durchsetzt. Es gilt "Fly Only"!

Fischarten 404:    
Bachforelle Alet Barbe
Aesche Bartgrundel Elritze
Groppe Gründling Schneider

Dokumente 404:    
Reglement Kartenbestellung Formular Fangstatistik

Das Sihlrevier 407

Das Sihlrevier 407 erstreckt sich vom Wehr Höfli (85m unterhalb Stirnimannsteg in Langnau am Albis) bis zum Wehr oberhalb SZU Station Leimbach ZH (auf der Höhe BP Tankstelle). Schnelle Gewässerabschnitte wechseln sich mit langsamer fliessenden Gewässerabschnitten ab. Ein interessanter und abwechslungsreicher Sihlabschnitt.

Fischarten 407:    
Bachforelle Alet Barbe
Aesche Bartgrundel Elritze
Groppe Gründling Schneider

Dokumente 407:    
Reglement Kartenbestellung Formular Fangstatistik

 Das Weiherrevier 417

Das Revier 417 umfasst den Gattikonerweiher und den Thalwiler Waldweiher.

Auf beiden Weihern ist je ein Aluruderboot verfügbar. Diese stehen den Karteninhabern kostenpflichtig zur Verfügung. Der Fischbestand der beiden Weiher ist gut bis sehr gut.

Es herrscht immer ertwas Betrieb rund um die Weiher durch Spaziergänger, "Hündeler", Jogger, Biker und anderen. Ein typisches Naherholungsgebiet eben.

Alle paar Jahre gefriert der Thalwiler Waldweiher derart zu, dass die Gemeinde das Gewässer für das Schlittschuhlaufen freigeben kann. Ein Spass für die ganze Familie!

Fischarten 417:    
Hecht Egli Schuppenkarpfen
Schleie Rotfeder  
 
Dokumente 417:    
Reglement Kartenbestellung Formular Fangstatistik
Betretregelung Thalwiler Weiher Betretegelung Gattikoner Weiher  

Bitte für alle Reviere beachten

Vorschriften von Bund und Kanton: Es gelten die Fischereivorschriften des Bundes (Gesetz und Verordnung) und des Kantons Zürich, ausser der FVT hat in den eigenen Reglementen noch einschränkendere Vorschriften erlassen.

Notfallzettel: Falls ihr eine Gewässerverschmutzung oder gar ein Fischsterben beobachtet, meldet dies bitte unverzüglich den zuständigen Stellen und Personen. Telefonnummern findet ihr auf dem Notfallzettel.

Merkblatt: Falls ihr in einem unserer Reviere fischt, beachtet bitte unbedingt unser Merkblatt für Karteninhaber.

Fischfangstatistik: Wir führen eine erweiterte Fischfangstatistik, in welcher alle Fischgänge und alle Fischfänge (behändigte und wieder freigelassene!) verzeichnet werden müssen. Wir erhoffen uns dadurch erweiterte Informationen über unsere Fischbestände. Es ist deshalb ausserordentlich wichtig, dass die Statistiken seriös ausgefüllt werden. Studiert dazu die Beispielstatistik 404.

Fischereibewilligungen können nur mit SaNa-Ausweis bezogen werden. Ausweise mit dem Vermerk “Übergangslösung“ werden nicht akzeptiert.

Der Erwerb einer Karte verpflichtet automatisch zur Teilnahme an einem Arbeitseinsatz. Bei zwei Karten sind 2 Arbeitseinsätze geschuldet. Es stehen verschiedene Daten zur Auswahl (siehe dazu auch Jahresprogramm Aktive). Verpflegung ist meist inbegriffen.

Die Karteninhaber bezahlen zum Kartenpreis bei der Bestellung zusätzlich ein Depot (CHF 150, Stand Februar 2017) zur Abdeckung von ev. nicht geleisteten Arbeitseinsätzen. Bei zwei Revierkarten muss das Depot nur einmal geleistet werden, es bleiben aber zwei Arbeitseinsätze geschuldet. Bei Verzicht auf eine neue Saisonkarte wird der Depot-Betrag zurückerstattet.

Wird der Arbeitseinsatz in einem Jahr nicht geleistet, verfällt das Guthaben zugunsten des Fischer-Vereins Thalwil. Im darauffolgenden Jahr muss bei der Kartenbestellung die Depotgebühr erneut bezahlt werden. Erfolgt auch im zweiten Jahr der Arbeitseinsatz nicht, verfällt das Depot erneut zugunsten des Fischer-Vereins Thalwil. Danach können keine weiteren Karten mehr beantragt werden.

Wer seine Fischfangstatistik (Abgabedatum 20. Januar an den Ressortverantwortlichen Pachten) nicht rechtzeitig einsendet, dem wird eine Gebühr (CHF 50, Stand Februar 2017) verrechnet. Dieser Betrag wird dem Guthaben für das Depot-Arbeitseinsatz abgezogen. Eine Neuausstellung der Karte erfolgt erst nach Bezahlung der Gebühr.